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Der Mietpreisdeckel – Zielsetzung, Wirkung, Legalität.

29.02.2020

Mit Wirkung vom 01.06.2015 wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, die Mietpreiserhöhung bei Neuvermietung von Bestandswohnraum auf 15 % zu begrenzen. Bezugsgröße ist die ” Ortsübliche Vergleichsmiete ” im Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Neubauten und umfassend sanierte Objekte. NRW hat die Bremse für 22 Kommunen verkündet. ( Das Land hat bereits erklärt, von der Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. )

Das entsprechende Gesetz wurde zum 01.01.2019 und zum 01.10.2019 verschärft: Die Erhöhung darf nur noch 10% der Vergleichsmiete betragen und zusätzlich kann eine bereits erfolgte unzulässige Mieterhöhung zurückgefordert werden.

Unstrittig gibt es durch vielerlei Umstände zu wenig Wohnraum in passender Anzahl, Größe und Lage. Ganz besonders richtig ist diese Feststellung für stark nachgefragte Lagen, Preislagen und Städte – wie Berlin z. B. Dort muss man zusätzlich Fehler der Vergangenheit korrigieren, indem man leichtsinnig verkauften Wohnungsbestand kommunaler Unternehmen zurückkauft.

Das zu ändern haben Politiker Ideen produziert, die zunächst an der Preisgestaltung für Wohnraum ansetzen. Wahrscheinlich deswegen, weil das schnell geht und nichts kostet und öffentlichkeitswirksam ist … an der eigentlichen Ursache, dem Zuwenig an Objekten, ändert das nichts-… es fehlen nunmal Hunderttausende von Wohnungen, die nicht gebaut worden sind, weil es keinen Anreiz für Investoren und Bauträger gibt.

Eine Deckelung des Mietpreises wird nicht eine Wohnung mehr herbeizaubern – ganz im Gegenteil werden potentielle Erbauer des gewünschten Wohnraumes andere Verwendungsmöglichkeiten ihres Kapitales suchen und finden. Wenn der Vermietungsmarkt keine sinnvolle, d. h. ertragreiche Investition zulässt, werden Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gebaut. Hat dann zusätzlich noch den unschätzbaren Vorteil, den Gewinn sofort bei Verkauf realisieren zu können.

Leicht zu erkennen, dass das eigentliche Ziel klar verfehlt wurde. Auch eine Verlängerung der Geltungsdauer oder eine Ausweitung auf zusätzliche Städte und Regionen wird nicht zum Erfolg führen.

Ein rares Produkt wird nicht durch eine Begrenzung seines Preises vermehrt.

Der vom Land Berlin zusätzlich verkündete Mietdeckel könnte – so mutmaßen Juristen, mit den Gesetzen kollidieren, hat doch der Bund bereits mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen die Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeiten bei Neuvermietung geregelt. Das einzelne Bundesland, so die Fachleute, kann denselben Sachverhalt nicht zusätzlich regeln – dafür fehlt es an Regelungskompetenz.

Der Deutsche Mietwohnungsbestand macht gerademal 54 % des Gesamtwohnungsbestandes aus! In allen anderen Ländern Europas liegt die Eigentumsquote viel höher. Hier kann der Gesetzgeber sinnvolle Arbeit leisten und Rahmenbedingungen schaffen, die es dem ” jetzt – noch – Mieter ” möglich machen, Eigentum zu erwerben.

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