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Nichts mehr verpassen: Lesen Sie hier mehr über unsere Aktivitäten, Immobilienthemen und Wissenswertes
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Wer eine Immobilie in Nordrheinwestfalen kauft, zahlt 6,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis – das ist bundesweit der Höchstsatz. Für viele Menschen, die vom Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung träumen, stellt diese Summe eine hohe Hürde zur Verwirklichung dar; zumal diese meist aus Eigenkapital erbracht werden muss.
Die Größe einer Wohnung ist maßgeblich für Vieles. Zunächst natürlich einmal dafür, dass sich die Bewohner wohlfühlen, genügend Platz haben für Ihre Wünsche und Aktivitäten.
… und natürlich auch als Grundlage der Berechnung der Miete, der Nebenkosten, der Wohngeldzuschüsse, der anteiligen Kosten des Arbeitszimmers, etc.
Das größte Thema aktuell ist das Coronavirus. Gerne möchten wir Sie hiermit proaktiv über Entscheidungen und Maßnahmen informieren, die wir zur Prävention umsetzen. Um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und den Unternehmensbetrieb nahtlos aufrechtzuerhalten, haben wir einen Großteil der Mitarbeiter seit Freitag, 13. März, ins Homeoffice geschickt. Unsere Büros sind daher in Ratingen und in Velbert nur sporadisch besetzt. Telefonisch, per Mail oder Social Media sind wir natürlich zu erreichen.
Viele Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie. Diese sind nicht nur zahlreich sondern auch vielfältig und insbesondere individuell.
Den Wert einer Immobilie bestimmen unter anderem die individuellen Ansprüche des Erwerbers bzw. Eigentümers. Welchen Zweck soll die Immobilie erfüllen? Soll sie selbstgenutzt werden? Soll sie vermietet werden und eine hohe Rendite erbringen? Dient sie der Geldanlage?
In einem sehr aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass entgegen verbreiteter Annahme durch lange – auch nicht durch jahrzehntelange Duldung – Gewohnheitsrecht – im konkreten Fall Wegerecht – nicht entsteht und genutzt werden kann.
Mit Wirkung vom 01.06.2015 wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, die Mietpreiserhöhung bei Neuvermietung von Bestandswohnraum auf 15 % zu begrenzen. Bezugsgröße ist die ” Ortsübliche Vergleichsmiete ” im Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Neubauten und umfassend sanierte Objekte. NRW hat die Bremse für 22 Kommunen verkündet. ( Das Land hat bereits erklärt, von der Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. )