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Gebäudeenergiegesetz 2024: Welche Heizsysteme sind (noch) erlaubt?

12.01.2024

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 ändert die Palette der erlaubten Heiztechnologien für Neubau-Immobilien. Das GEG sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungsanlagen in Gebäuden (Neubauten und Bestandsimmobilien) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Bestehende Heizsysteme sind von diesen Anforderungen zunächst unberührt und dürfen weiter betrieben oder repariert werden.

In Neubaugebieten greift die neue Regelung direkt ab dem 01. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen, damit komunale Wärmeplanungen berücksichtigt werden können. Demnach werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel in Großstädten (über 100.000 Einwohnern) spätestens nach dem 30.06.2026 zur Pflicht, und in kleineren Städten nach dem 30.06.2028. Die Auswahl zwischen Nah- oder Fernwärmenetzen, elektrischen Lösungen wie Wärmepumpen oder Gas- und Wasserstoffnetzen wird dabei noch diskutiert. 

Heizungsgesetz 2024: Was passiert mit meiner Öl- oder Gasheizung?

Entgegen der Gerüchte müssen bestehende Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren, nicht zwangsweise seit dem 1. Januar 2024 ausgetauscht werden, solange sie ordnungsgemäß funktionieren. Seit dem 1. Januar 2024 benötigen Personen, die Gas- oder Ölheizungen installieren möchten, jedoch eine obligatorische Beratung, um auf mögliche finanzielle Herausforderungen insbesondere durch die steigenden CO2-Kosten hinzuweisen.

Gas- und Ölheizungen sind in verschiedenen Konstellationen weiterhin zulässig – beispielsweise als hybrides System in Kombination mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe. Ist von kommunaler Seite kein Wasserstoffnetz vorgesehen, sieht das GEG vor, dass klimaneutrale Gase wie Biomethan beigemischt werden sollen.

Für Neubauten gibt es folgende Optionen:

Wärmenetze

Wärmenetze sind effiziente Systeme, die mehrere Gebäude mit Wärme versorgen. Sie nutzen meist erneuerbare Energiequellen wie Biomasse, Geothermie oder Abwärme. Diese Netze können im Neubau besonders geeignet sein, da sie eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für größere Gebäudekomplexe ermöglichen und durch ihre Skalierbarkeit an verschiedene Bedürfnisse angepasst werden können.

Elektrische Wärmepumpen

Diese nutzen Umgebungswärme, um Gebäude zu heizen und sind sehr effizient. Im Neubau sind sie attraktiv, da sie erneuerbare Energiequellen nutzen können und sich gut in gut gedämmten Gebäuden einsetzen lassen. Ihr Hauptvorteil liegt in der Reduzierung von CO2-Emissionen.

Stromdirektheizungen

Diese Art der Heizung wandelt elektrische Energie direkt in Wärme um. Allerdings sind sie im Kontext des GEGs weniger empfehlenswert, da sie oft als vergleichsweise ineffizient und teuer im Betrieb gelten und einen höheren CO2-Ausstoß haben können.

Wärmerückgewinnung durch Bitcoin-Mining

Diese Methode nutzt die Abwärme von Bitcoin-Mining-Anlagen zur Beheizung von Räumen. Sie ist kontrovers, da der Energieverbrauch des Minings hoch ist und nicht immer effizient zur Wärmeerzeugung genutzt wird. Unter den Richtlinien des GEGs ist diese Methode daher wahrscheinlich weniger geeignet.

Kombi-Systeme aus erneuerbaren und konventionellen Heizungen

Diese bieten Flexibilität, indem sie erneuerbare Energiequellen mit konventionellen Heizsystemen kombinieren. Im Neubau können sie eine Übergangslösung darstellen, um Effizienz und Zuverlässigkeit zu gewährleisten, während die Umstellung auf vollständig erneuerbare Energien vorbereitet wird.

Solarthermie

Solarenergie nutzt die Sonne zur Wärmegewinnung. Solarthermie kann im Neubau effektiv sein, da sie eine nachhaltige Energiequelle ist und gut in das Gesamtkonzept für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit integriert werden kann.

"H2-Ready"-Gasheizung

Diese Art der Gasheizung ist für den späteren Einsatz von Wasserstoff vorbereitet. Im Neubau könnte sie als Übergangslösung dienen, da sie die Möglichkeit bietet, später auf klimafreundlichen Wasserstoff umzusteigen, sobald dessen Produktion und Verfügbarkeit verbessert sind.

Biomasseheizung

Biomasseheizungen nutzen organische Materialien zur Wärmeerzeugung. Im Neubau können sie als nachhaltige Option dienen, solange die verwendeten Biomassequellen nachhaltig bewirtschaftet werden und die Anlagen modern und emissionsarm sind.

Für die Erneuerung der Heizungen in Bestandsgebäuden können außerdem folgende Heizsysteme in Frage kommen:

Scheitholz-Holzvergaserkessel

Diese Kessel nutzen Scheitholz als Brennstoff und sind im Bestand eine Option, insbesondere wenn eine Umstellung auf effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme stattfinden soll. Sie können effizient sein, wenn sie richtig betrieben werden, aber moderne Alternativen könnten langfristig sinnvoller sein, um Emissionen weiter zu reduzieren.

Hackschnitzelheizung

Ähnlich wie Holzvergaserkessel nutzen sie Holzhackschnitzel als Brennstoff. Im Bestand können sie als Alternative betrachtet werden, jedoch ist eine Bewertung der Effizienz und der Umweltauswirkungen entscheidend. Neue Technologien könnten möglicherweise effizientere Optionen bieten.

Holzvergaserkessel

Diese Kessel verwenden Holz als Brennstoff und sind im Bestand eine Möglichkeit, um auf eine nachhaltigere Heizmethode umzusteigen. Jedoch sind Effizienz und Emissionskontrolle entscheidend, um den Anforderungen des GEG gerecht zu werden.

Kamin-Kachelöfen

Solche Öfen sind im Bestand verbreitet, aber oft weniger effizient und emissionsfreundlich. Unter dem GEG könnten sie als Ersatzoption betrachtet werden, aber moderne, emissionsarme Alternativen könnten langfristig sinnvoller sein.

Pellet- und Gasheizungen mit mindestens 65 % Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff

Diese Heizungen können im Bestand eine Lösung sein, wenn sie mit hochgradig erneuerbaren Gasen oder Brennstoffen betrieben werden – mindestens 65 % des Gases sollte aus erneuerbaren Quellen wie Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. 

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Wie geht es weiter? Finanzielle Unterstützung für den Heizungsaustausch

Die Bundesregierung plante, bei einer Förderquote von 70 % bis zu 21.000 € als Zuschuss für Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € zu gewähren. Ursprünglich sollten die Zuschüsse aus dem Klimatransformationsfonds finanziert werden, der aus nicht genutzten Krediten zur Bewältigung der Coronapandemie bestand.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nun entschieden, dass die Umwidmung dieser Kredite nicht erlaubt ist, was den geplanten Haushalt für 2024 verfassungswidrig macht. Die Regierung muss nun nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Die aktuellen finanziellen Unsicherheiten werfen, bedingt durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil und eine umfassende Haushaltssperre, Fragezeichen über die Umsetzbarkeit und Finanzierung des GEG auf.

Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf diese neuen Entwicklungen reagiert und ob sie alternative Wege zur Finanzierung und Umsetzung des GEG findet, um ihre Ziele für eine nachhaltigere Heizinfrastruktur in Deutschland zu erreichen.

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