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Nichts mehr verpassen: Lesen Sie hier mehr über unsere Aktivitäten, Immobilienthemen und Wissenswertes
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Am 03.11.2022 waren wir zusammen mit PLANT-MY-TREE®, HOLZHÄUSER hygiatec, STRABAG, Dentsu, Pastor Thieler Automobile, Statkraft und vielen weiteren Unternehmen in Düsseldorf-Angermund Teil von Deutschlands größter Baumpflanztour. Für jeden vermittelten Vertrag pflanzen wir als Baumpartner von PLANT-MY-TREE® weiterhin Bäume und freuen uns schon auf die Baumpflanzaktion im Jahr 2023.
Wer eine Immobilie in Nordrheinwestfalen kauft, zahlt 6,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis – das ist bundesweit der Höchstsatz. Für viele Menschen, die vom Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung träumen, stellt diese Summe eine hohe Hürde zur Verwirklichung dar; zumal diese meist aus Eigenkapital erbracht werden muss.
Die Größe einer Wohnung ist maßgeblich für Vieles. Zunächst natürlich einmal dafür, dass sich die Bewohner wohlfühlen, genügend Platz haben für Ihre Wünsche und Aktivitäten.
… und natürlich auch als Grundlage der Berechnung der Miete, der Nebenkosten, der Wohngeldzuschüsse, der anteiligen Kosten des Arbeitszimmers, etc.
Das größte Thema aktuell ist das Coronavirus. Gerne möchten wir Sie hiermit proaktiv über Entscheidungen und Maßnahmen informieren, die wir zur Prävention umsetzen. Um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und den Unternehmensbetrieb nahtlos aufrechtzuerhalten, haben wir einen Großteil der Mitarbeiter seit Freitag, 13. März, ins Homeoffice geschickt. Unsere Büros sind daher in Ratingen und in Velbert nur sporadisch besetzt. Telefonisch, per Mail oder Social Media sind wir natürlich zu erreichen.
Viele Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie. Diese sind nicht nur zahlreich sondern auch vielfältig und insbesondere individuell.
Den Wert einer Immobilie bestimmen unter anderem die individuellen Ansprüche des Erwerbers bzw. Eigentümers. Welchen Zweck soll die Immobilie erfüllen? Soll sie selbstgenutzt werden? Soll sie vermietet werden und eine hohe Rendite erbringen? Dient sie der Geldanlage?
In einem sehr aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass entgegen verbreiteter Annahme durch lange – auch nicht durch jahrzehntelange Duldung – Gewohnheitsrecht – im konkreten Fall Wegerecht – nicht entsteht und genutzt werden kann.
Mit Wirkung vom 01.06.2015 wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, die Mietpreiserhöhung bei Neuvermietung von Bestandswohnraum auf 15 % zu begrenzen. Bezugsgröße ist die ” Ortsübliche Vergleichsmiete ” im Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Neubauten und umfassend sanierte Objekte. NRW hat die Bremse für 22 Kommunen verkündet. ( Das Land hat bereits erklärt, von der Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. )
Ältere Menschen, die aus dem aktiven Erwerbsleben ausgestiegen sind, ändern ihre Ziele und Gewohnheiten – nicht alle aber doch so viele, dass daraus ein Trend entsteht, der den Wohnungsmarkt für dieses Klientel verändern wird.
Viele Faktoren tragen dazu bei: Die Kinder sind aus dem Haus, Besuch kommt nicht mehr so oft, die eigentliche Verweilzeit in der Wohnung nimmt durch mehr Urlaub ab, etc.
Schon seit dem Mittelalter weiß man um die möglichen Probleme in einer Eigentümergemeinschaft. Seit dieser Zeit gibt es etagenweises Eigentum an Häusern, die bezeichnenderweise die – leicht spöttische Bezeichnung ” Händelhaus “, also Streithaus trugen… Schon damals also konnte man damit rechnen, in einem solchen Haus streitbare Geister zu finden, die die Gemeinschaft der Eigentümer aufmischten.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13.12.2019 entschieden, dass Kinder kindgemäßen Lärm machen dürfen. (Urteil des V. Zivilsenates vom 13.12.2019 – V ZR 203 / 18.)
Zum Fall. Die Beklagten betreiben als Mieter ein Eltern – Kind – Zentrum im Erdgeschoß einer Wohnungs – und Teileigentumsanlage, die dort seit 1987 einen Laden mit Lager ausweist. Das Eltern – Kind – Zentrum unternimmt eine Vielzahl weiterer Aktivitäten im sozialen Bereich: Zeichenkurse, Musikkurse, Zumba Kids, Spielgruppen, Sprachkurse, etc.. Die dabei produzierten ” Immissionen ” sind werktags von 09:00 – 18:00 und samstags von 10:30 – 12:30 zu hören.
Vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform ist. Das Gericht konstatierte, dass die Berechnungsgrundlagen völlig überaltert seien und somit eine gerechte, dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechende Besteuerung nicht stattfinde.
KREIS METTMANN. Mit über 120 Gästen feierten die Wirtschaftsjunioren (WJ) Niederberg Ende Oktober ihr erstes Herbstfest in der „Kleinen Schweiz“ in Velbert. Neben einem hervorragenden (bayrischen) Buffet, Spiel und Tanz stand das soziale Engagement im Vordergrund der Veranstaltung.