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Neue Grundsteuer kommt ab 01.01.2025

04.12.2019

Vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform ist. Das Gericht konstatierte, dass die Berechnungsgrundlagen völlig überaltert seien und somit eine gerechte, dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechende Besteuerung nicht stattfinde.

Dabei muss man wissen, dass für die Berechnung des Grundsteuersatzes in Westdeutschland Werte aus 1964 und in Ostdeutschland Werte aus 1935 verwendet werden.

Dem Gesetzgeber wurde eine letzte Frist zur Neuregelung bis zum 31.12.2019 eingeräumt. Bei Nichteinhaltung würde die Steuer entfallen – ersatzlos. Das schreckte alle auf! Die Gemeinden, die alleinigen Nutznießer der Steuer, befürchteten einen Einnahmeverlust von ca. 15 Mrd. also 15.000.000.000,– € pro Jahr. Die Einnahmen aus dieser Steuer sind ein großer Batzen im Haushalt vieler Gemeinden und daher für diese gerade – zu unverzichtbar.

Am 17.06.2019 wurde nach ausführlicher Debatte die neue Regelung im Bundestag beschlossen.

Diese stellt keineswegs den großen Wurf dar, den Fachleute erhofft hatten – der zugrundeliegenden Forderung des Bundesverfassungsgerichtes wurde genüge getan. Wie bisher wird eine wertabhängige Berechnung erfolgen – in der Debatte waren flächenabhängige Modelle als einfachere Lösung dargestellt worden.

Grundsätzlich muss zukünftig von einer ” Verbundenen Bemessungsgrundlage ” ausgegangen werden: Der Grundstückswert und der Wert aufstehender Gebäude ist zu berücksichtigen. Die erste Neubewertung hat bis zum 01.01.2022 zu erfolgen – danach muss in Intervallen von 7 Jahren, falls notwendig – eine Anpassung der Werte vorgenommen werden. ( Der Bundesrat wünscht hier eine Änderung: Die erste Neubewertung soll bereits ab dem 01.01.2021 erfolgen und die Anpassung soll alle 8 Jahre durchgeführt werden. )

Verwässert wird das Ganze durch die sog. Öffnungsklausel, die es den Ländern freistellt, ob und wie sie das neue Gesetz anwenden. Dazu kommt noch die bisher schon ausgiebig genutzte Möglichkeit der Gemeinden, durch Festlegung des Hebesatzes die Steuerhöhe individuell zu gestalten; d. h. je nach Finanzkraft bzw. Bedarf einer Gemeinde legt diese fest, wie hoch eine jede Immobilie in ihrem Gebiet besteuert wird. ( Der Unterschied von Gemeinde zu Gemeinde machte schon in der Vergangenheit viele Hundert Prozent aus. )

Hebesätze schwanken in Deutschland zwischen unter hundert und über tausend Prozent!

Trotzdem versprechen alle Beteiligten, dass es nicht zu Mehrbelastungen des Bürgers kommen soll.

Das DIW , das Institut der Deutschen Wirtschaft, hatte ermittelt, dass ca. 22 % aller Immobilieneigentümer Verluste mit ihren Objekten machen, weitere ca. 28 % erzielen eine Rendite von weniger als 2 %. Wenn dann noch die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf die Nebenkosten entfallen sollte, wird es richtig eng. Die Erfüllung dieser Forderung vor dem Hintergrund bereits vorhandener und weiterer drohender Mietpreisdeckel wird nicht den zusätzlichen Wohnraum schaffen, den wir zusätzlich dringend in unserem Land benötigen.

Die Umsetzung der Reform wird Kosten in Höhe von ca. einer Milliarde € auslösen. Geschätzt.

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