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Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13.12.2019 entschieden, dass Kinder kindgemäßen Lärm machen dürfen. (Urteil des V. Zivilsenates vom 13.12.2019 – V ZR 203 / 18.)
Zum Fall. Die Beklagten betreiben als Mieter ein Eltern – Kind – Zentrum im Erdgeschoß einer Wohnungs – und Teileigentumsanlage, die dort seit 1987 einen Laden mit Lager ausweist. Das Eltern – Kind – Zentrum unternimmt eine Vielzahl weiterer Aktivitäten im sozialen Bereich: Zeichenkurse, Musikkurse, Zumba Kids, Spielgruppen, Sprachkurse, etc.. Die dabei produzierten ” Immissionen ” sind werktags von 09:00 – 18:00 und samstags von 10:30 – 12:30 zu hören.
Vor Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform ist. Das Gericht konstatierte, dass die Berechnungsgrundlagen völlig überaltert seien und somit eine gerechte, dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechende Besteuerung nicht stattfinde.
KREIS METTMANN. Mit über 120 Gästen feierten die Wirtschaftsjunioren (WJ) Niederberg Ende Oktober ihr erstes Herbstfest in der „Kleinen Schweiz“ in Velbert. Neben einem hervorragenden (bayrischen) Buffet, Spiel und Tanz stand das soziale Engagement im Vordergrund der Veranstaltung.