christin-hume-Hcfwew744z4-unsplash.jpg

Das schwarze Schaf darf nicht alles –

01.02.2020

Schon seit dem Mittelalter weiß man um die möglichen Probleme in einer Eigentümergemeinschaft. Seit dieser Zeit gibt es etagenweises Eigentum an Häusern, die bezeichnenderweise die – leicht spöttische Bezeichnung ” Händelhaus “, also Streithaus trugen… Schon damals also konnte man damit rechnen, in einem solchen Haus streitbare Geister zu finden, die die Gemeinschaft der Eigentümer aufmischten.

Historisch interessant ist zudem, dass dieses Etageneigentum immer noch existiert – allerdings langsam ” ausstirbt “, weil der Gesetzgeber ersatzweise den Begriff ” Wohnungseigentum ” mit dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ( WEG ) vom 15.03.1951 schuf. Dies als Problemlöser für die große Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg.

In einer ganz aktuellen Entscheidung des BGH vom 05.04.2019 mit dem Aktenzeichen V ZR 339 / 17 wird Wohnungseigentümergemeinschaften das Recht eingeräumt, Querulanten aus der Gemeinschaft auszustoßen, wenn eine friedliche Koexistenz mit diesen nicht herstellbar ist. Im entschiedenen Fall hatten Wohnungseigentümer die Verwaltung massiv damit bedroht, sie ” aus wichtigem Grund ” abzuberufen, wenn diese nicht den Wünschen der aufsässigen Miteigentümer entspräche.

Das wollten sich die friedlichen Wohnungseigentümer nicht bieten lassen, denn sie waren mit der Verwaltung zufrieden und wollten diese behalten. Folglich fassten sie einen Abmahnungsbeschluss gegen die Störenfriede. Diese nun erhoben Anfechtungsklage gegen die Abmahnung und erlebten ihr ” blaues Wunder “.

Der BGH erkannte die Zulässigkeit der Klage an, verwarf sie allerdings, da die einzuhaltenden Kriterien für eine Abmahnung erfüllt seien:

  •  Die Beschlussfassung der Eigentümer enthielt keine formalen Fehler,
  •  Das vorgesehene Verfahren ist eingehalten worden,
  •  Das abgemahnte Verhalten kann den Entziehungsbeschluss rechtfertigen
  •  Der Beschluss ist hinreichend bestimmt.

Der BGH stellte fest, dass der Abmahnbeschluss gerechtfertigt sei. Die Störenfriede waren zwar dazu berechtigt, ihr Recht wahrzunehmen, sich mit Anträgen an die Verwaltung zu wenden. Dieses Recht hat jeder Wohnungseigentümer.

Im entschiedenen Fall sei dieses Recht allerdings rechtsmissbräuchlich genutzt worden. Dem Klageführer konnte nachgewiesen werden, dass sein einziges Ziel das Herbeiführen eines verwalterlosen Zustandes gewesen sei; dies sei wohnungseigentumsfremd bzw. wohnungseigentumsfeindlich. Damit sei das Faktum des Rechtsmissbrauchs gegeben.

Gegen dieses Ansinnen haben sich die übrigen Eigentümer zu Recht zur Wehr gesetzt. Die Eigentümergemeinschaft kann vom Querulanten nach § 18 WEG den Verkauf des Wohnungseigentums verlangen.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren?

Gerne beraten wir Sie zu diesem und andere Themen rund um den Immobilienverkauf, -kauf- und Mietersuche.

* Erforderliche Angaben

Aktuelles

Alle Nachrichten
  • 11.04.2023

    Wohnungsbauförderung mit strengen Regeln

    Bereits seit dem 1. März können Bauherren Anträge auf Neubauförderung bei der KfW-Bank stellen, um günstige Kredite bis zu 100.000 Euro zu erhalten. Die Vorgaben sind streng, das Ziel ist ehrgeizig: Bis 2045 soll der Gebäudebestand Deutschlands klimaneutral sein.

  • 28.03.2023

    ESG im Wohnungsbau

    Die ESG-Kriterien haben auch im Wohnungsbau Einzug gehalten. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziale Verantwortung) und Governance (Grundsätze der Unternehmensführung). Bis 2050 möchte die EU klimaneutral sein. Die Immobilienwirtschaft hat am Erreichen dieses Ziels großen Anteil, denn mehr als ein Drittel der Treibhausemissionen und 40 % des Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit stehen jetzt im Fokus. Was bedeutet das für Neubau und Bestand?

  • 15.03.2023

    Pandemie, Energiekrise, Inflation

    Kaufen oder verkaufen? Wir leben in stürmischen Zeiten. Die Inflation zieht an, die Zinsen steigen. Die Finanzierung von Wohneigentum wird teurer. Die Verkaufspreise fallen. Seit Beginn 2022 haben sich die Bauzinsen nahezu vervierfacht. Die Folgen der Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Energiekrise sind starke Kostentreiber. Was tun?

  • 05.09.2022

    Gute Nachrichten für Immobilienkäufer in 2022

    Wer eine Immobilie in Nordrheinwestfalen kauft, zahlt 6,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis – das ist bundesweit der Höchstsatz. Für viele Menschen, die vom Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung träumen, stellt diese Summe eine hohe Hürde zur Verwirklichung dar; zumal diese meist aus Eigenkapital erbracht werden muss.

  • 07.05.2020

    Wie viel Wohnfläche hat meine Wohnung?

    Die Größe einer Wohnung ist maßgeblich für Vieles. Zunächst natürlich einmal dafür, dass sich die Bewohner wohlfühlen, genügend Platz haben für Ihre Wünsche und Aktivitäten.
    … und natürlich auch als Grundlage der Berechnung der Miete, der Nebenkosten, der Wohngeldzuschüsse, der anteiligen Kosten des Arbeitszimmers, etc.

  • 17.03.2020

    Coronavirus – unsere Präventionsmaßnahmen

    Das größte Thema aktuell ist das Coronavirus. Gerne möchten wir Sie hiermit proaktiv über Entscheidungen und Maßnahmen informieren, die wir zur Prävention umsetzen. Um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und den Unternehmensbetrieb nahtlos aufrechtzuerhalten, haben wir einen Großteil der Mitarbeiter seit Freitag, 13. März, ins Homeoffice geschickt. Unsere Büros sind daher in Ratingen und in Velbert nur sporadisch besetzt. Telefonisch, per Mail oder Social Media sind wir natürlich zu erreichen.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.