Wer ein Haus verkauft, hat steuerliche Rechte und Pflichten. Welche Steuern anfallen und welche Posten des Hausverkaufs von der Steuer abgesetzt werden können, ist abhängig von der Art der Immobilie. Eine private Veräußerung unterliegt anderen Regelungen als eine gewerbliche. Gehört die Immobilie zum Betriebsvermögen oder handelt es sich um eine vermietete Liegenschaft, so können unter anderem ggfs. Maklergebühren (fallabhängig), Notarkosten (fallabhängig), Eintragung im Grundbuch, Löschung der Grundschuld (fallabhängig), Gutachterkosten, Beratung durch Rechtsanwälte, Energieausweis, behördliche Dokumente, etc. abgesetzt werden.